Allgemeine Geschäftsbedingungen Gallereplay (AGB)
Vertragspartner und Verwender dieser AGB ist die gallereplay UG (haftungsbeschränkt)
(im Folgenden: GALLEREPLAY)
Kuglerstr. 16, 10439 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (0)30 844 256 73
E-Mail: hello@gallereplay.com
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen GALLEREPLAY und Ihnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen von Ihnen erkennt GALLEREPLAY nicht an, es sei denn, GALLEREPLAY hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Erwerb von Lizenz an den unter https://www.gallereplay.com/de abrufbaren Bewegtbildern („Loop-Videos“) durch Sie als Kunde. Zur entsprechenden Nutzung des jeweiligen Loop-Videos erhalten Sie nach Abschluss Ihres Einkaufs im Online-Marktplatz einen Download-Link per E-Mail, der 48 Stunden lang gültig ist.
Die Loop-Videos werden als komprimierte Videodateien im mp4- und webm-Format in verschiedenen Auflösungen geliefert: Als große Dateien (abhängig vom Seitenverhältnis, beispielsweise in 1920px x 1080px bei 16:9), mittelgroße Dateien (z.B. 1280px x 720px) und kleine Dateien (z.B. 576px x 324px). Zusätzlich liefern wir GIFs in niedrigeren Auflösungen, als auch die originale Videodatei. Das Format „GIF“ hat lediglich die Möglichkeit, 256 Farben abzuspeichern, was zu unschönen Farbabstufungen und schlechter Qualität führen kann. Diese Mängel sind dem Format selbst geschuldet und können von GALLEREPLAY nicht beeinflusst werden. Minimale Überblendungen aus der Nachbearbeitung können im Loop-Video sichtbar sein. Das Haken der Endlosschleife bis auf 0,1 Sekunden ist möglich. Eine nicht reibungslose Wiederholung des Videos im Endmedium ist möglicherweise der entsprechenden Plattform geschuldet und kann von GALLEREPLAY nicht beeinflusst werden.
§ 3 Nutzungsberechtigung
(1) Kunden im Sinne dieser AGB können nur Unternehmer, juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Minderjährigen ist die Nutzung nicht gestattet.
(2) Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Loop-Videos im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Auf einer Video-Übersichtsseite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lizenz auszuwählen. Mit Anklicken des Buttons „Mit Kreditkarte kaufen“ oder „Mit PayPal kaufen“ senden Sie Ihre Bestelldaten ab und erklären sich verbindlich gegenüber GALLEREPLAY, die zuvor ausgewählte Lizenz an den Loop-Videos erwerben zu wollen (Angebot).
(2) Ihr Angebot nehmen wir mit Eingang Ihrer Bestellung bei uns automatisch an. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung, in der die Details Ihrer Bestellung erneut aufgeführt sind und in der Sie den Download-Link zu Ihrer Bestellung finden, welcher 48 Stunden lang gültig ist.
Der Text Ihrer Bestellung wird von uns gespeichert, falls nicht anders im Angebot definiert. Dieser Text ist online nicht abrufbar, kann von GALLEREPLAY auf Antrag jedoch herausgegeben werden. Als Vertragssprachen stehen Ihnen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
§ 5 Lizenzeinräumung
(1) GALLEREPLAY räumt Ihnen das weltweite, zeitlich auf die Schutzdauer des Urheberrechtes beschränkte Recht ein, das jeweilige Loop-Video im Rahmen der von Ihnen ausgewählten Lizenz zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Im Rahmen der jeweiligen Bestellung auf dem Online-Marktplatz können Sie im Hinblick auf den Umfang der Rechteeinräumung darüber hinaus auswählen:
- ob es sich um eine einfache oder ausschließliche Lizenz handeln soll;
- ob die Nutzung auf ein oder mehrere Projekte beschränkt ist;
- in welchen Medien das Loop-Video genutzt werden soll;
- ob Sie das Loop-Video bearbeiten können;
- ob die Rechte übertragbar und unterlizenzierbar sind.
(3) Dabei definieren sich die auf dem Online-Marktplatz verwendeten Begriffe wie folgt:
„Unkommerziell“:
Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt jegliche nicht-kommerzielle bzw. editorielle und illustrative Nutzung, beispielsweise auf Blogs, für Storytelling oder für den Journalismus. Sie dürfen das Loop-Video für ein Projekt ohne Zeitbeschränkung verwenden und geringfügig in Farben und Ausschnitt verändern, als auch auf Datenträgern speichern und Ihren Mitarbeitern zugänglich machen, sofern dies für die Realisierung des Projektes notwendig ist. Ein Projekt bedeutet zum Beispiel ein Blogpost oder Artikel, auch wenn dieser auf verschiedenen Seiten erscheint und geringfügig angepasst wird.
„Commercial Basic“:
Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung in Newslettern, Business-Präsentationen oder Social Media Posts. Sie dürfen das Loop-Video für ein Projekt ohne Zeitbeschränkung verwenden und geringfügig in Farben und Ausschnitt verändern, als auch auf Datenträgern speichern und Ihren Mitarbeitern zugänglich machen, sofern dies für die Realisierung des Projektes notwendig ist. Ein Projekt bedeutet zum Beispiel ein Newsletter, welcher einmalig versendet wird (oder mehrmals mit denselben Inhalten), einer Präsentation (auch wenn diese im Laufe der Zeit geringfügig angepasst wird) oder einem Social Media-Post mit demselben Inhalt auf allen Social Media-Kanälen.
„Commercial Full“:
Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung in Social Media Ads, Webseiten, Apps (in kostenlosen Apps), Print-Publikationen (ein Still des Loop-Videos), Werbebannern und Außenwerbung (DOOH). Sie dürfen das Loop-Video für ein Projekt ohne Zeitbeschränkung verwenden und geringfügig in Farben und Ausschnitt verändern, als auch auf Datenträgern speichern und Ihren Mitarbeitern zugänglich machen, sofern dies für die Realisierung des Projektes notwendig ist. Ein Projekt bedeutet zum Beispiel eine Werbekampagne, Webseite oder App, auch wenn diese im Laufe der Zeit geringfügig angepasst werden, oder eine Print-Publikation, auch wenn es mehrere Auflagen mit geringfügigen Änderungen gibt.
„Other“:
Bitte kontaktieren Sie GALLEREPLAY über hello@gallereplay.com und erläutern Sie Ihr vorgesehenes Anwendungsgebiet für das Loop-Video, welches Sie lizenzieren möchten (beispielsweise in einer Galerie, für Außenwerbung oder andere Anwendungsbereiche). GALLEREPLAY wird Ihnen dann ein individuelles Angebot zukommen lassen.
„Unlimited“:
Die Nutzung des Loop-Videos erhöht sich von der Nutzung für ein Projekt auf eine unlimitierte Anzahl an Verwendungen für den unter „Für wen lizenzieren Sie?“ gewählten Endnutzer.
„Resale“:
Erlaubt eine uneingeschränkte, einfache Nutzung. Sie dürfen das Loop-Video für mehrere Projekte und verschiedene Kunden verwenden. Zudem ist die Nutzung innerhalb weiterverkäuflicher Inhalte möglich, beispielsweise kostenpflichtige Apps, kostenpflichtige Webseiten-Templates und mehr. Die einfachen Nutzungsrechte am Loop-Video sind unterlizenzierbar und übertragbar. Nicht möglich ist es in Bezug auf den Weiterverkauf jedoch, das Loop-Video als solches ohne einen sonstigen Inhalt weiterzuverkaufen. Es muss dann innerhalb eines anderen Produktes erscheinen.
Exklusive Lizenz:
Bitte kontaktieren Sie GALLEREPLAY über hello@gallereplay.com und erläutern Sie Ihr vorgesehenes Anwendungsgebiet für das Loop-Video, welches Sie exklusiv lizenzieren möchten. GALLEREPLAY wird Ihnen dann ein individuelles Angebot zukommen lassen.
„Freelancer/ Kleines Unternehmen“:
Wählen Sie diese Option, wenn Sie das Loop-Video für ein Unternehmen mit einer Personenzahl von 1-20 Personen lizenzieren.
„Mittelgroßes Unternehmen“:
Wählen Sie diese Option, wenn Sie das Loop-Video für ein Unternehmen mit einer Personenzahl von 21-300 Personen lizenzieren.
„Großes Unternehmen“:
Wählen Sie diese Option, wenn Sie das Loop-Video für ein Unternehmen mit einer Personenzahl von 301 oder mehr Personen lizenzieren.
(4) Im Rahmen der Nutzung des Loop-Videos sind Sie verpflichtet, den Urheber in einer für das jeweilige Medium angemessenen und üblichen Form zu nennen.
(5) Auch wenn Sie eine ausschließliche Lizenz zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Loop-Videos erwerben, bleibt es dem Künstler des jeweiligen Loop-Videos gestattet, das Loop-Video auf anderen Websites zu präsentieren, um darzustellen, welche Loop-Videos er gestaltet hat (Portfolio-Zwecke). Bei den Websites handelt es sich dabei nicht um Websites, die das Loop-Video zum Verkauf anbieten oder sonst kommerziell und/oder werblich nutzen.
Zudem kann GALLEREPLAY die Loop-Videos für Eigenwerbung verwenden.
§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Die im Online-Marktplatz angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Zudem wird der Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer in Klammern ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt mit der bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweise und ist bei Vertragsschluss fällig.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von GALLEREPLAY anerkannt sind. Zur Aufrechnung sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
(2) Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung, Mängelrügepflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sie sind verpflichtet, die Loop-Videos nach der Übermittlung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und GALLEREPLAY etwaige Mängel an den Loop-Videos unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Haftung
(1) GALLEREPLAY haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von GALLEREPLAY oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von GALLEREPLAY oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) GALLEREPLAY haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch GALLEREPLAY oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von GALLEREPLAY im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Alle Regelungen zum Schutz der Daten finden sich unter https://www.gallereplay.com/de/privacy
§ 11 Referenzen
Sie gestatten gallereplay, dass gallereplay Sie bzw. (falls Sie eine Agentur sind) Ihre Kunden auf der Internetseite von gallereplay nennen darf sowie die jeweiligen Logos dort verwendet werden dürfen. Wenn Sie als Agentur für einen Endkunden tätig werden, werden Sie die entsprechende Erlaubnis von Ihrem Endkunden einholen. Sollte Ihr Endkunde eine solche Zustimmung nicht erteilen, sind Sie verpflichtet, uns darauf hinzuweisen. Wir werden dann die Nennung des Endkunden und die Verwendung seines Logos unterlassen. Dies gilt auch, wenn Sie als Kunde selbst mit Ihrer Nennung nicht einverstanden sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in dieser Vertragsurkunde nebst den in Bezug genommenen Dokumenten enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.
(2) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
(3) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
Stand: 15.04.2019